Ausschreibung von akademischen Titeln

Die akad. Bezeichnung nach bestandenem Staatsexamen ohne Dissertation lautet „dipl. Arzt“

Die akademische Bezeichnung während des Studiums lautet "BMed" (Bachelor) oder "MMed" (Master). Die Bezeichnungen "cand. med." und "Unterassistent" finden in der Empfehlung keine Erwähnung mehr.

 

"Dr. med." –Titel, die nicht auf einer Dissertation basieren sondern Berufsbezeichnungen aus anderen Ländern sind, sollen mit der Länderbezeichnung deklariert werden.

"Felix Muster, Dr. med. (Ungarn)" oder "Felix Muster, M.D. (USA)"

Für Deutschland, Österreich und Italien gelten separate Verträge - der Entscheid, ob z.B. der österreichische "Dr. med. univ." geführt werden darf, obliegt den Kantonen.

 

Der Titel "med. pract." oder "pract. med." ist nicht mehr zu verwenden, da eine Verwechslung mit Titel "Praktischer Arzt" (dreijähriger Weiterbildungstitel) droht.

Neu soll stattdessen angegeben werden: "dipl. Arzt", Funktion ("Oberarzt" oä.) oder Facharzttitel.

 

Ausschreibung von Facharzttiteln

Die korrekte Ausschreibung eines Handchirurgen mit schweizerischem Facharzttitel lautet: "Facharzt für Handchirurgie".

Ein Handchirurge mit schweizerischem Facharzttitel darf eine Länderzusatzbezeichnung machen, muss aber nicht: "Facharzt für Handchirurgie (CH)".

Ein Handchirurge ohne schweizerischen Facharzttitel darf sich nicht "Facharzt für Handchirurgie" ausschreiben. "FMH" steht nur für die Mitgliedschaft und hat nichts (mehr) mit dem Facharzttitel zu tun.

Falsch: "Facharzt FMH für Handchirurgie" oder "Facharzt für Handchirurgie FMH"

Korrekt: "Facharzt für Handchirurgie, Mitglied FMH"

Wer im Alltag hauptsächlich Handchirurgie betreibt, aber keinen Facharzt innehat: Haupttitel nennen, dann „Tätigkeitsgebiet Handchirurgie“. 

 

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