Weiterbildung

Die universitäre Ausbildung (Medizinstudium) vermittelt den Studierenden die Grundlagen des Arztberufes und erlaubt ihnen, nach dem Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms unselbstständig in einem Spital oder einer Arztpraxis zu arbeiten. Wollen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf selbstständig ausüben, setzt dies einen eidgenössischen Weiterbildungstitel voraus.

Dokumente

Weiterbildungsprogramm
Weiterbildungsordnung

Newsletter Weiterbildungsveranstaltungen

Assistenz- und Oberärzten in Weiterbildung steht ein Newsletter für Veranstaltungen, welche durch die Weiterbildungsstätten organisiert werden, zur Verfügung.

Die Anmeldung für den Newsletter ist über folgenden Link möglich: Anmeldung Newsletter

Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie fortlaufend Neuigkeiten zu den bevorstehenden Weiterbildungsveranstaltungen. Um die Informationen abzurufen, folgen Sie dem im Newsletter hinterlegten Link.

Die Weiterbildungsstätten liefern alle Informationen zu den Veranstaltungen direkt an die SGH-Geschäftsstelle. Sie werden jeweils via Newsletter über Neuigkeiten in Kenntnis gesetzt.

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt nach wie vor direkt über die Weiterbildungsstätten.

Umfang

Die Weiterbildung dauert 6 Jahre und gliedert sich wie folgt:

- 2 bis 3 Jahre nicht fachspezifische Weiterbildung
- 3 bis 4 Jahre Handchirurgie (fachspezifische Weiterbildung)