Facharztprüfung
Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels für Handchirurgie
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Handchirurgie. Die Prüfung wird in zwei Teilen durch das European Board of Hand Surgery (EBHS) durchgeführt.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Zur schriftlichen EBHS-Prüfung wird nur zugelassen, wer zudem
das bestandene Basisexamen Chirurgie ausweist und
¾ des für den Titelerwerb vorgeschriebenen Operationskatalogs ausweist
Zwingender Bestandteil der Prüfungsanmeldung ist ein Empfehlungsschreiben der Prüfungskommission der SGH zuhanden des EBHS. Hierfür muss das aktualisierte Logbuch mit den Unterschriften der Weiterbildungsstättenleiter bis spätestens am
30. Oktober 2024 an den Präsidenten der Prüfungskommission der SGH gesendet werden.
Präsident der Prüfungskommission der SGH
Abteilung für Handchirurgie, Kantonsspital Graubünden
Dr. med. Mathias Häfeli
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, informiert die Prüfungskommission die zuständige Kommission des EBHS und lässt der Kandidatin / dem Kandidaten das zur Anmeldung notwendige Empfehlungsschreiben zukommen.
Zur mündlichen EBHS-Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Facharztprüfung bestanden hat.
Prüfungsinformationen 2025
Ort
Schriftliche Prüfung: 10.30 - 12.30 Uhr CET – online via Zoom
Mündliche Prüfung: Helsinki, Finnland
Datum
Schriftliche Prüfung: 21. März 2025
Mündliche Prüfung: 23. – 24. Juni 2025
Prüfungsgebühr
Die EBHS erhebt einen Unkostenbeitrag von 550 Euro (Mitglied oder Junior-Mitglied SGH) bzw. 850 Euro (Nicht-Mitglied SGH). Die Mitgliedschaft muss bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.
Informationen
www.fessh.com - European Board of Hand Surgery Diploma Examination - Diploma Examination 2025
www.fessh.com - White Book on Hand Surgery in Europe
Anmeldefrist
30. Oktober 2024: Einreichen der Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie
30. November 2024: Anmeldung EBHS (erfolgt online durch die Kandidatin / den Kandidaten selber unter Verwendung des vorgängig angeforderten Empfehlungsschreibens)