Facharztprüfung
Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels für Handchirurgie
Das Bestehen der Facharztprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Handchirurgie. Die Prüfung wird in zwei Teilen durch das European Board of Hand Surgery (EBHS) durchgeführt. Es wird empfohlen, die EBHS-Prüfung frühestens im letzten Jahr der fachspezifischen Weiterbildung abzulegen.
Zulassungsbedingungen
Es sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Zur schriftlichen EBHS-Prüfung wird nur zugelassen, wer zudem
das bestandene Core Surgical Curriculum oder das Basisexamen Chirurgie ausweist und
¾ des für den Titelerwerb vorgeschriebenen Operationskatalogs gemäss schweizerischem Weiterbildungsprogramm Handchirurgie (WBP) ausweist
Zwingender Bestandteil der Prüfungsanmeldung ist ein Empfehlungsschreiben der Prüfungskommission der SGH zuhanden des EBHS. Hierfür müssen folgende Unterlagen bis spätestens am 30. Oktober 2025 an den Präsidenten der Prüfungskommission der SGH gesendet werden:
Kopie schweizerisches Arztdiplom oder MEBEKO-Anerkennung ausländisches Arztdiplom
Kopie Zertifikat des bestandenen Core Surgical Curriculums (CSC) oder Nachweis bestandenes chirurgisches Basisexamen oder MEBEKO-Anerkennung ausländischer chirurgischer Facharzttitel
Kopie der visierten SIWF-Weiterbildungszeugnisse aus denen die Weiterbildungszeit hervorgeht
Kopie der visierten SIWF OP-Kataloge der einzelnen Weiterbildungsstätten (nicht notwendig: FESSH consolidation sheet)
Das Einreichen obiger Unterlagen zum Erlangen des Empfehlungsschreibens ersetzt nicht die offizielle Anmeldung zur EBHS-Prüfung, welche über die Homepage der FESSH (www.fessh.com/examination-committee/next-examination) bis spätestens am 30. November 2025 gemacht werden muss. Die detaillierten Angaben über die Anmeldung zur EBHS-Prüfung sind ebenfalls auf der genannten FESSH-Seite zu finden.
Präsident der Prüfungskommission der SGH
Abteilung für Handchirurgie, Kantonsspital Graubünden
Dr. med. Mathias Häfeli
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, informiert die Prüfungskommission die zuständige Kommission des EBHS und lässt der Kandidatin / dem Kandidaten das zur Anmeldung notwendige Empfehlungsschreiben zukommen.
Zur mündlichen EBHS-Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Facharztprüfung bestanden hat.
Prüfungsinformationen 2026
Ort
Schriftliche Prüfung: 10.30 - 12.30 Uhr CET – online via Zoom
Mündliche Prüfung: Basel, Switzerland
Datum
Schriftliche Prüfung: 20. Februar 2026
Mündliche Prüfung: 1. – 2. Juni 2026
Prüfungsgebühr
Die EBHS erhebt einen Unkostenbeitrag von 550 Euro (Mitglied oder Junior-Mitglied SGH) bzw. 850 Euro (Nicht-Mitglied SGH). Die Mitgliedschaft muss bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.
Informationen
www.fessh.com - European Board of Hand Surgery Diploma Examination - Diploma Examination 2025
www.fessh.com - White Book on Hand Surgery in Europe
Anmeldefrist
30. Oktober 2025: Einreichen der Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie
30. November 2025: Anmeldung EBHS (erfolgt online durch die Kandidatin / den Kandidaten selber unter Verwendung des vorgängig angeforderten Empfehlungsschreibens)