Strahlenschutz in der Handchirurgie

Für die Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Röntgenuntersuchungen im mittleren und hohen Dosisbereich setzen die «Strahlenschutzverordnung» (StSV) mit der zugehörigen «Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung; StS-ABV)» eine entsprechende Weiterbildung voraus. Mit dem Fähigkeitsausweis «Strahlenschutz in der Handchirurgie (SGH)» können Ärzte der in Ziffer 2.1 genannten Fachrichtungen dokumentieren, dass sie durch eine gezielte Weiter- und Fortbildung vertiefte Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen.

 

Welche Anforderungen müssen für die Weiterzubildenden bzw. für die Facharzttitelträger erfüllt sein?

Weiterzubildende

Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises sind folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Absolvierung des BAG anerkannten Sachverständigenkurses für Durchleuchtung für Ärzte im hohen, mittleren und niedrigen Dosisbereich (Art. 182 Abs. 2 StSV; www.radioprotection.ch) mit Theorie, Praktikum und bestandener Prüfung. Ausländische Kurse müssen vom BAG anerkannt werden.

  2. Nachweis über die erfolgreich absolvierten praktischen Lernziele gemäss Fähigkeitsausweis gemäss Weiterbildungsprotokoll.

  3. Nachweis des Eidgenössischen Facharzttitels Handchirurgie

 

Facharzttitelträger

Wer im Besitz des Eidgenössischen Facharzttitels Handchirurgie ist, kann den Fähigkeitsausweis Strahlenschutz in der Handchirurgie nach Nachweis einer Selbstdeklaration von 200 selbstständig durchgeführten Durchleuchtungen erhalten.

Der Fähigkeitsausweis ist für SGH-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder wird eine Gebühr von CHF 300.00 erhoben.

 

Fortbildungspflicht gilt auch für den Strahlenschutz

Für Titelträger Handchirurgie, die alle der Fortbildungspflicht unterliegen, gilt seit dem 01.01.2018 eine Fortbildungspflicht auch für das Betreiben und Durchführen einer Röntgenanlage oder Durchleuchtung.

Diese besagt, dass man sich kontinuierlich auch im Strahlenschutz fortbilden muss und hierfür 8 Credits in 5 Jahren gesammelt werden müssen (1 Credit = 45-60 min. Fortbildung). Für den Nachweis der Credits müssen entsprechende Zertifikate (Fortbildungen, Online E-Learning; Tutorials, Videos) vorgelegt werden können. Die SGH bietet Ihren Mitgliedern am Jahreskongress eine entsprechende Fortbildung (2 Credits) an.

 

Dokumente

Strahlenschutz Beratung

Jacqueline Metzen
Zelgweg 4
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